von Lederervision – Andreas Lederer
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Lederervision, Inhaber Andreas Lederer, Reichshofstraße 4, 6841 Mäder, Österreich
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung von Bild- und Videoinhalten, insbesondere KI-generierten Marketing- und Werbeinhalten.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, richtet sich das Angebot des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (B2B). Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten diese AGB insoweit, als sie nicht zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von Bild- und Videoinhalten, insbesondere unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), z. B.:
- Produkt- und Werbevideos
- Social-Media-Clips
- Bild- und Grafikgenerierung
- Anpassung, Schnitt und Bearbeitung von bereitgestelltem Material
2.2 Der konkrete Leistungsumfang (Art und Anzahl der Videos/Bilder, Formate, Dauer, Sprachen, Plattformen usw.) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden (z. B. zusätzliche Versionen, alternative Schnitte, umfangreiche Überarbeitungen, nachträgliche Konzeptänderungen), gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Zeit- und Materialaufwand oder gemäß einem ergänzenden Angebot vergütet.
2.4 Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der Leistungen sowie ein dem Angebot entsprechendes Werk, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatzsteigerung, Conversion-Rate).
3. Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation von Leistungen auf der Website, in Broschüren oder Social Media stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail), oder
- schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder
- konkludente Annahme durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Absprache.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer und können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere:
- Logos, Bilder, Videos, Grafiken
- Texte, Skripte, Briefings
- CI-Vorgaben (Farben, Schriften, Stil)
- ggf. Angaben zu Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Website)
4.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien verfügt (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) und dass deren Nutzung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzt.
4.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen (z. B. Mitarbeiter, Models, Kunden) für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen und deren Verwendung zu beschaffen.
4.4 Verzögert der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung (z. B. verspätete Freigaben, fehlende Inhalte), können sich vereinbarte Termine entsprechend verschieben. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
5. Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)
5.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer bei der Erstellung der Inhalte teilweise oder vollständig KI-gestützte Tools und Dienste verwendet (z. B. für Avatare, Bilder, Animationen, Text- oder Sprachgenerierung).
5.2 Trotz sorgfältiger Auswahl und Nutzung der KI-Tools kann der Auftragnehmer nicht garantieren, dass:
- die generierten Inhalte frei von Fehlern oder Ungenauigkeiten sind,
- keine Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken oder Marken Dritter bestehen,
- alle rechtlichen Anforderungen im spezifischen Einsatzkontext des Auftraggebers erfüllt werden (z. B. Kennzeichnungspflichten, Werberecht, Plattformrichtlinien).
5.3 Die rechtliche Prüfung der erzeugten Inhalte und ihrer Verwendung (z. B. in Bezug auf Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Kennzeichnung von KI-Inhalten) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
5.4 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung Inhalte von Dritten (z. B. Stockmaterial, Musik, Schriftarten) verwendet, sichert er zu, dass für die vereinbarte Nutzung entsprechende Lizenzen erworben werden. Eine weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf ggf. zusätzlicher Lizenzen und erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreicheren Projekten.
6.3 Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das vom Auftragnehmer bekannt gegebene Konto.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und
- weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (einschließlich der Übergabe von fertigen Dateien).
6.6 Alle Preise beziehen sich – sofern nicht anders vereinbart – auf definierte Leistungspakete. Zusätzliche Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. umfangreiche Änderungen nach Abnahme, zusätzliche Versionen, neue Formate oder Kanäle), werden nach gesonderter Vereinbarung oder nach Zeitaufwand abgerechnet.
7. Termine und Lieferfristen
7.1 Terminangaben und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Plattformen oder Dritt-Tools, Strom- oder Internetausfälle, Krankheit, Verzögerungen auf Kundenseite), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Fristen ebenfalls angemessen. Daraus entstehende Mehrkosten kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.
8. Abnahme und Änderungswünsche
8.1 Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber Entwürfe bzw. Versionen zur Prüfung vor (z. B. Videoentwurf, Preview-Link).
8.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
8.3 Im vereinbarten Angebot ist in der Regel eine bestimmte Anzahl von Korrekturschleifenenthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden nach Aufwand oder gemäß Zusatzangebot gesondert berechnet.
8.4 Geringfügige Abweichungen vom vereinbarten Umfang oder von Referenzen (z. B. leichte Farb-, Ton- oder Bildabweichungen, stilistische Nuancen) stellen keinen Mangel dar, sofern sie den Gesamtcharakter und die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
9. Nutzungsrechte
9.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – die im Angebot beschriebenen einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten ein (z. B. Nutzung auf Website, Social-Media-Kanälen, Online-Werbung).
9.2 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Rechteübertragung:
- nicht exklusiv (der Auftragnehmer darf ähnliche Leistungen für andere Kunden erbringen),
- zeitlich unbegrenzt,
- räumlich auf das vereinbarte Einsatzgebiet (i. d. R. weltweit) und
- beschränkt auf die vereinbarten Medien/Plattformen.
9.3 Eine weitergehende Nutzung (z. B. TV-Ausstrahlung, Kinowerbung, großflächige Out-of-Home-Kampagnen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ggf. zusätzlicher Vergütung.
9.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe offener Projektdateien (z. B. Edit-Projekte, Layer-Files, Rohmaterial). Geliefert werden die final vereinbarten Endformate (z. B. MP4, PNG, JPG).
9.5 Soweit der Auftragnehmer Stockmaterial, Musik oder Inhalte Dritter verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese einzuhalten und die Inhalte nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zu verwenden.
10. Referenzen und Eigenwerbung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Inhalte (oder Ausschnitte daraus) zu Referenzzwecken zu nutzen, insbesondere:
- auf der eigenen Website
- in Social Media
- in Präsentationen und Portfolios
- in Angebotsunterlagen
10.2 Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung aus wichtigen Gründen widersprechen. In diesem Fall werden individuelle Lösungen abgestimmt (z. B. Anonymisierung, zeitliche Einschränkung).
10.3 Soweit zulässig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenzkunden zu nennen (z. B. Firmenname, Logo).
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
11.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden (z. B. aus nicht erreichten Marketingzielen, Sperrung von Accounts, gelöschten Inhalten durch Plattformen) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass:
- vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Musik etc.) Rechte Dritter verletzen, oder
- der Auftraggeber die vom Auftragnehmer erstellten Inhalte in einem rechtlich unzulässigen Kontext oder entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bzw. Plattformrichtlinien verwendet.
11.4 Hinweise und Empfehlungen des Auftragnehmers (z. B. zur Gestaltung von Inhalten, zur Plattformnutzung oder zu Kennzeichnungspflichten) erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche Beratung.
12. Stornierung und Kündigung
12.1 Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit stornieren. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf:
- Vergütung der bereits erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten sowie
- eine angemessene Vergütung des entgangenen Gewinns für den noch nicht durchgeführten Teil des Auftrags, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, soweit geleistete Vorauszahlungen die entstandenen Vergütungs- und Aufwandsansprüche übersteigen.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Datenschutz
13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, TKG). Details ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
13.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Bild- oder Videomaterial mit erkennbaren Personen), kann der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich sein, insbesondere wenn der Auftraggeber selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist.
14. Vertraulichkeit
14.1 Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich und nutzt sie nur zur Durchführung des jeweiligen Projekts.
14.2 Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers allgemein bekannt werden, oder die der Auftragnehmer rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
15.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (derzeit Vorarlberg), sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.